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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2014 - L 12 AL 54/11   

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https://dejure.org/2014,104776
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2014 - L 12 AL 54/11 (https://dejure.org/2014,104776)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.03.2014 - L 12 AL 54/11 (https://dejure.org/2014,104776)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. März 2014 - L 12 AL 54/11 (https://dejure.org/2014,104776)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 B 109.04

    Beschwerde gegen Nichtzulassung einer Revision; Rechtsgrundsätzliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2014 - L 12 AL 54/11
    Die Annahme eines Feststellungsinteresses zur Geltendmachung von Schadenersatz-, insbesondere Amtshaftungshaftungsansprüchen nach Art. 34 Abs. 1 GG i.V.m. § 839 Abs. 1 BGB, setzt nicht nur voraus, dass die Entscheidung des über den Feststellungsantrag erkennenden Gerichts für den Schadenersatzprozess wesentlich ist, sondern auch, dass dieser Prozess anhängig oder mit hinreichender Sicherheit zu erwarten und nicht offensichtlich aussichtslos ist (st. Rspr., vgl. bereits Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urt. v. 9.10.1959 = BVerwGE 9, 196; Beschl. v. 3.3.2005 - 2 B 109/04, juris, sowie Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., § 131 Rn. 10d m.w.N.).

    Diese Absicht muss jedoch ernstlich erkennbar und substantiiert begründet sein (BVerwG, Beschl. v. 3.3.2005, a.a.O.; LSG Hessen, Urt. v. 23.11.1993 - 11 UE 2417/90 - m.zahlr.w.N., juris).

  • BGH, 10.02.2011 - III ZR 37/10

    Amtshaftungsanspruch wegen verzögerter Zulassung als Vertragsarzt: Beweislast für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2014 - L 12 AL 54/11
    Vor diesem Hintergrund kann offen bleiben, ob das Schadensersatzinteresse des Klägers zudem auch daran scheitern würde, dass ein etwaiger Amtshaftungsanspruch offensichtlich aussichtslos wäre - etwa weil die Beklagte ihm die Einrede der Verjährung (verneinend wohl Bundesgerichtshof (BGH) u.a. Urt. v. 11.7.1985 - III ZR 62/84; Urt. v. 10.2.2011 - III ZR 37/10, zit. jew. nach juris; bejahend offenbar LSG Bayern, Urt. v. 9.6.2000 - 2 B 96.2879 - m.w.N., juris) entgegengehalten könnte oder ihrer Ersatzpflicht die Bestimmung des § 839 Abs. 3 BGB entgegenstehen könnte, weil der Kläger es offenbar versäumt hat, den (möglichen) Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels gegen die "Einbehaltung" der unbefristeten Arbeitsberechtigung abzuwenden.
  • VGH Bayern, 09.06.2000 - 2 B 96.2879
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2014 - L 12 AL 54/11
    Vor diesem Hintergrund kann offen bleiben, ob das Schadensersatzinteresse des Klägers zudem auch daran scheitern würde, dass ein etwaiger Amtshaftungsanspruch offensichtlich aussichtslos wäre - etwa weil die Beklagte ihm die Einrede der Verjährung (verneinend wohl Bundesgerichtshof (BGH) u.a. Urt. v. 11.7.1985 - III ZR 62/84; Urt. v. 10.2.2011 - III ZR 37/10, zit. jew. nach juris; bejahend offenbar LSG Bayern, Urt. v. 9.6.2000 - 2 B 96.2879 - m.w.N., juris) entgegengehalten könnte oder ihrer Ersatzpflicht die Bestimmung des § 839 Abs. 3 BGB entgegenstehen könnte, weil der Kläger es offenbar versäumt hat, den (möglichen) Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels gegen die "Einbehaltung" der unbefristeten Arbeitsberechtigung abzuwenden.
  • BGH, 11.02.1988 - III ZR 221/86

    Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs durch Klage vor den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2014 - L 12 AL 54/11
    Vor diesem Hintergrund sei von einem hinreichenden (Fortsetzungs )Feststellungsinteresse auszugehen: Ein Schadenersatzanspruch sei wegen der (vorliegenden) sozialgerichtlichen Klage, mit der er "gegenüber der Beklagten einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch geltend gemacht" habe, noch nicht verjährt (Bezug auf Bundesgerichtshof (BGH), Urt. v. 11.2.1988 - III ZR 221/86).
  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 62/84

    Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2014 - L 12 AL 54/11
    Vor diesem Hintergrund kann offen bleiben, ob das Schadensersatzinteresse des Klägers zudem auch daran scheitern würde, dass ein etwaiger Amtshaftungsanspruch offensichtlich aussichtslos wäre - etwa weil die Beklagte ihm die Einrede der Verjährung (verneinend wohl Bundesgerichtshof (BGH) u.a. Urt. v. 11.7.1985 - III ZR 62/84; Urt. v. 10.2.2011 - III ZR 37/10, zit. jew. nach juris; bejahend offenbar LSG Bayern, Urt. v. 9.6.2000 - 2 B 96.2879 - m.w.N., juris) entgegengehalten könnte oder ihrer Ersatzpflicht die Bestimmung des § 839 Abs. 3 BGB entgegenstehen könnte, weil der Kläger es offenbar versäumt hat, den (möglichen) Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels gegen die "Einbehaltung" der unbefristeten Arbeitsberechtigung abzuwenden.
  • BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57

    Zurückweisung einer Revision - Berechtigtes Interesse an einer Feststellung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2014 - L 12 AL 54/11
    Die Annahme eines Feststellungsinteresses zur Geltendmachung von Schadenersatz-, insbesondere Amtshaftungshaftungsansprüchen nach Art. 34 Abs. 1 GG i.V.m. § 839 Abs. 1 BGB, setzt nicht nur voraus, dass die Entscheidung des über den Feststellungsantrag erkennenden Gerichts für den Schadenersatzprozess wesentlich ist, sondern auch, dass dieser Prozess anhängig oder mit hinreichender Sicherheit zu erwarten und nicht offensichtlich aussichtslos ist (st. Rspr., vgl. bereits Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urt. v. 9.10.1959 = BVerwGE 9, 196; Beschl. v. 3.3.2005 - 2 B 109/04, juris, sowie Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., § 131 Rn. 10d m.w.N.).
  • BVerwG, 14.01.1980 - 7 C 92.79

    Rechtsschutzinteresse bei einer Fortsetzungsfeststellungaklage

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2014 - L 12 AL 54/11
    Anderenfalls könnte die bloße Behauptung, die begehrte Feststellung solle einen Amtshaftungsprozess vorbereiten, zu Sachentscheidungen zwingen, obwohl solche Behauptungen wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit eines Amtshaftungsprozesses nicht selten abwegig sind und nur vorgeschoben werden, um ein anderweitig fehlendes berechtigtes Interesse begründen zu können (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.2.2007 - L 5 KA 26/06 -, juris, unter Bezug auf BVerwG, Urt. v. 14.1.1980 - 7 C 92/79 = NJW 1980, 2426).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2010 - 2 L 352/06

    Hauptsacheerledigung während Berufungszulassungsverfahrens; Umstellung auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2014 - L 12 AL 54/11
    Neben der vagen Behauptung, nach Beendigung des Verfahrens "die erlittenen Schäden" gegen die Beklagte geltend zu machen, ist seinem Vorbringen nicht zu entnehmen, welchen konkreten Schaden er in welcher Höhe durch die Versagung der Arbeitsgenehmigung erlitten haben will (vgl. dazu in jüngerer Vergangenheit etwa auch LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 27.5.2010 - 2 L 352/06 - m.w.N., juris).
  • BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 94/88

    Verfügbarkeit eines rechtskräftig abgelehnten Asylbewerbers

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2014 - L 12 AL 54/11
    Dies habe zur Folge, dass im Arbeitsgenehmigungsverfahren grundsätzlich nicht zu überprüfen gewesen sei, ob die Entscheidung der Ausländerbehörde von ausländerrechtlichen Vorschriften gedeckt sei und auf zutreffenden Erwägungen beruhe (Bezug auf BSG, Urt. v. 25.10.1989 - 7 RAr 94/88).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2007 - L 5 KA 26/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2014 - L 12 AL 54/11
    Anderenfalls könnte die bloße Behauptung, die begehrte Feststellung solle einen Amtshaftungsprozess vorbereiten, zu Sachentscheidungen zwingen, obwohl solche Behauptungen wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit eines Amtshaftungsprozesses nicht selten abwegig sind und nur vorgeschoben werden, um ein anderweitig fehlendes berechtigtes Interesse begründen zu können (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15.2.2007 - L 5 KA 26/06 -, juris, unter Bezug auf BVerwG, Urt. v. 14.1.1980 - 7 C 92/79 = NJW 1980, 2426).
  • VGH Hessen, 23.11.1993 - 11 UE 2417/90

    Berechtigtes Interesse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage

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